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Datenschutz: Einfach. Stark. – Offener Brief an Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich

Blogs netzpolitik.org - vor 34 Minuten 48 Sekunden

Verschiedene Organisationen haben heute unserem Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich einen Offenen Brief zur EU-Datenschutzreform geschickt. Der Tenor ist, dass Friedrich nicht nur erzählen soll, dass ihm Datenschutz wichtig ist, sondern dass er auch einfach diesen durchsetzen soll. Der Offene Brief mit dem Titel “Datenschutz: Einfach. Stark.” wird u.a. unterstützt von Chaos Computer Club eV, Digitalcourage eV, Digitale Gesellschaft und Campact! und kann hier mitgezeichnet werden.

“Sehr geehrter Herr Bundesminister,

als Innenminister vertreten Sie die Bundesrepublik Deutschland im Ministerrat bei der Reform des EU-Datenschutzes. Mit Freude haben wir Ihre Äußerungen in den Medien registriert, dass Sie nicht mehr auf das erfolglose Konzept der „Selbstregulierung“ der Wirtschaft setzen, sondern sich für stärkeren Datenschutz durch gesetzliche Regelung aussprechen.

Demgegenüber hören wir aus Verhandlerkreisen in Brüssel, dass Deutschland hier mitnichten für starken Datenschutz eintritt, sondern tatsächlich das heutige Datenschutzniveau weiter absenken will.

Da in Zukunft die europäische Datenschutzverordnung unser deutsches Datenschutzgesetz direkt ersetzt, betrifft uns eine Verschlechterung des Datenschutzniveaus unmittelbar.

Wir fordern Sie auf: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Wir fordern einen einfachen und starken Datenschutz in Europa, mindestens mit folgenden Punkten:

  1. Klare Regeln: Unternehmen brauchen eine ausdrückliche Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger für die Datenverarbeitung. „Legitime Interessen“, die die Datenverarbeitung auch ohne Zustimmung erlauben, müssen klar begrenzt und streng geregelt werden.
  2. Keine Datenveruntreuung: Unternehmen und Behörden dürfen nur Daten sammeln, die sie wirklich brauchen, und sie später nicht für einen anderen Zweck wiederverwenden. Die vorgeschlagene nachträgliche Zweckänderung (z.B. Rechnungsdaten für Marketing oder Scoring nutzen) würde Missbrauch Tür und Tor öffnen.
  3. Kein „Wegdefinieren“: Wir fordern klare, umfassende Definitionen und einfache, verständliche Regeln in ganz Europa. Es darf nicht sein, dass Zentralbegriffe wie „Daten“ in der Verordnung so eng oder unklar definiert werden, dass am Ende faktisch keine Datenverwendung mehr darunter fällt.
  4. Schlupflöcher stopfen: Datenschutz darf nicht durch zahlreiche Ausnahmen uneffektiv werden. Datenschutz muss für alle Unternehmen gelten, die in Europa Geschäfte machen. Ausnahmeregelungen dürfen es findigen Konzern-Juristen nicht ermöglichen, das Datenschutzrecht faktisch außer Kraft zu setzen.
  5. Beschäftigtendatenschutz: Die EU-Verordnung soll als verbindlicher europäischer Mindeststandard auch für Beschäftigte gelten und zusätzlich strengere nationale Gesetze ermöglichen.
  6. Wirksame Durchsetzung: Recht und Ordnung müssen auch im Datenschutz gelten. Dazu brauchen wir unabhängige Datenschutzbeauftragte, wirksame Kontrollen und spürbare Strafen bei Verstößen.

Wir bitten Sie als den verantwortlichen Minister, zu diesen Forderungen Stellung zu nehmen und freuen uns auf Ihre Antwort bis zum 29. Mai 2013.

Datenschutz ist unser Grundrecht. Sprechen Sie sich im Ministerrat für einen starken Datenschutz aus. Verteidigen Sie das deutsche Datenschutzniveau als Mindeststandard für Europa und stellen Sie sich gegen den Einfluss der Konzernlobbyisten, die Datenschutz bekämpfen. Schützen Sie unsere Grundrechte und ermöglichen Sie einen fairen Wettbewerb in Europa. ”

Mehr Informationen zum Thema EU-Datenschutzreform gibt es hier.

Dazu passt auch dieses Video der Privacy League.

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Jung & Naiv – Folge 53: Eurohawk & Der Verteidigungsminister

Blogs netzpolitik.org - vor 1 Stunde 19 Minuten

Manchmal kann eine “Jung & Naiv” Folge nicht aktueller sein: In Ausgabe 53 geht es mit Militär- und Sicherheitsexperte Thomas Wiegold um das aktuelle Aufregerthema in der Bundeswehr: die milliardenschwere Fehlinvestition namens “Eurohawk”.

Wer hat diese Riesendrohne bestellt? Was will die Bundeswehr damit? Wie teuer war das Ding? Welche Rolle spielt Verteidigungsminister Thomas de Maizière? Und weshalb soll mich das als Bürger interessieren?

Wer’s verpasst hat: In Folge 51 ging es um tote deutsche Soldaten. Für Folge 52 war ich beim Wehrbeauftragten des Bundestages, Hellmut Königshaus.

“Jung & Naiv” steckt in der Beta-Phase. Der erste Anteil vom Crowdfunding ist investiert und wir probieren uns ab sofort aus: Wie und welche Technik muss und kann sein? Gefallen euch die ersten Neuerungen, das Intro, der Theme Song? Feedback? Sharing? Abonnieren? Yes, please!

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Deutsche Telekom: Funkbasierte Teilnehmeranschlüsse in Neubaugebieten müssen besser kommuniziert werden

Blogs netzpolitik.org - vor 1 Stunde 23 Minuten

Gestern berichteten wir über die Idee der Deutschen Telekom, dass die Zukunft von Neubaugebieten im “funkbasierten Teilnehmeranschluss” liegen könnte. Diese Pläne liegen erstmal auf Eis. Das Dementi gegenüber dpa klingt aber so, dass man man nochmal die Kommunikationsabteilung drüberschauen lassen möchte, bevor man die Pläne später wieder auftaut:

“Wir werden diese Pläne zunächst nicht weiterverfolgen, sondern versuchen, die Sorgen, die nach unserem Dafürhalten absolut unbegründet sind, im Dialog mit allen Beteiligten zu zerstreuen”, sagte ein Sprecher. Die Behauptung, die Telekom wolle den Festnetzausbau im ländlichen Raum einstellen und dort nur noch Mobilfunk anbieten, sei falsch. “Genau das Gegenteil ist der Fall: Wir bauen die Netze im ländlichen Raum aus wie kein anderer Anbieter in Deutschland.”

Was wir von der Deutschen Telekom noch nicht zu hören bekamen: Wann werden die Pläne zur Abschaffung der Netzneutralität so richtig auf Eis gelegt, dass man sie nicht mehr auftauen kann?

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Rezension: ‚Citizenville’ von Gavin Newsom

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 19:42

Schon einige Zeit bevor Open Data und Open Government auch hierzulande breiter diskutiert wurden, standen sie in den USA auf der politischen Agenda. Wenn dann jemand wie Gavin Newsom, Vizegouvernor von Kalifornien und davor langjähriger Bürgermeister von San Francisco, ein Buch über seine Erfahrungen mit Open Government schreibt, klingt das deshalb auf den ersten Blick vielversprechend. Warum Fehler hierzulande wiederholen und nicht von den Erfahrungen der US-Vorreiter lernen?

Leider erfüllt „Citizenville“, das Newsom gemeinsam mit der Autorin Lisa Dickey verfasst hat, diese Hoffnungen nicht. Anstatt ein realistisches Bild der Chancen und Schwierigkeiten digitaler Technologien zu zeichnen, liest sich das Werk über weite Strecken wie eine Steilvorlage für Evgeny Morozovs Kritik an „Solutionism“. So heißt es gleich im ersten Kapitel:

“Technology has rendered our current system of government irrelevant, so now government must turn to technology to fix itself.” (p. 10)

Kein Problem weit und breit, für das Internet und digitale Technologien nicht die Lösung wären. Oder wie es Carlos Lozada in einer Rezension für die Washington Post formuliert hat:

„Newsom even has a chapter titled ’There’s an App for That’ – the first unironic use of the phrase since 2009.“

Alles in allem ist „Citizenville“ ein wenig geordnetes, post-ideologisches Sammelsurium von Beispielen, wie mit Hilfe neuer Medien und Technologien staatliches Handeln besser gestaltet werden kann. „Besser“ ist für Newsom vor allem effizienter und, wo das Hand-in-Hand geht, gerne auch partizipativer. Newsom erweckt den Eindruck, als ob sich die meisten politischen Probleme lösen wie sich Schlaglöcher stopfen lassen. Politik als das Austragen von Interessenskonflikten ist im ganzen Buch kein Thema. Sinnbildlich dafür ist das letzte Kapitel mit dem Titel “The Postpartisan Age”, wo Newsom erklärt: “It’s the ideology of efficiency.” (p. 235)

Dieses technokratische Effizienzprimat wird dann noch verbrämt mit einer kommunitaristischen Ethik, die den Wert von Privatsphäre für (städtische) Freiheit völlig unterschätzt, was deutlich wird an Sätzen wie diesem:

“But the notion of Citizenville, at its heart, is really just an updated version of the township – a place where residents gather to take care of their societal needs.” (p. 213)

Newsom romantisiert von einem digitalen Zurück zur sich kümmernden und partizipativen Kleinstadt, die es so nie gegeben hat. Mehr noch, er definiert die Dystopie der gläsernen Stadt, wie sie Samjatin in „Wir“ entwickelt hat, zu einer naiven Post-Privacy-Utopie um (Kaptitel 3: “Living in a Glass House”). Diese gipfelt im zustimmenden Zitieren von ‚Weisheiten’ wie “My privacy policy is ‘Don’t do bad things.’” (p. 63) oder “In a world of infinite transparency and zero privacy, it’s a lot safer” (p. 64). Dass Newsom deshalb auch mehrfach die Vorzüge von Klarnamenspflicht betont, ist da nur folgerichtig.

Dabei ist es gerade die mit Anonymität verbundene Privatsphäre größerer Städte, die Subkulturen ermöglicht und für die sprichwörtlich freie Stadtluft sorgt. Das zu verkennen ist vor allem für einen ehemaligen Bürgermeister von San Francisco und Helden der Schwulen- und Lesbenbewegung – er hatte eigenmächtig die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet – verwunderlich.

Hinzu kommen apodiktische Aussagen wie “We have to accept the fact that top-down hierarchy is no longer working and it won’t ever work again” (p. xxii). Selbst jenen, die zustimmen, dass die Crowd viele Aufgaben besser zu erledigen vermag als bürokratische Apparate, dürfte diese fundamentale Ablehnung von Hierarchien wohl zu weit gehen. Ganz zu schweigen von neuen Top-Down-Hierarchien im Netz, die von Google, Facebook und anderen Plattformbetreibern erfolgreich etabliert wurden.

Ähnlich auch das durchaus interessante Plädoyer im öffentlichen Bereich stärker auf Gamification – also spielerische Formen der Bürgerbeteiligung – und mit Preisgeldern ausgestattete Ideenwettbewerbe zu setzen (vgl. beispielsweise die Plattform für staatliche Ideenwettbewerbe challenge.gov, p. 147). Denn die Euphorie für Ideenwettbewerbe geht dann wieder zu weit, wenn nur noch das Ergebnis und nicht auch der Prozess zählt. So meint Newsom, dass zuviel Geld für die Entwicklung von AIDS-Medikamenten verschwendet wurde und einfach stattdessen einen Preis auszuloben effizienter gewesen wäre (p. 155) – von gruseligen Biologismen ganz zu schweigen, wie zum Beispiel wenn Peter Diamandis zustimmend zitiert wird mit “‘We are genetically bred to compete.’” (p. 156)

Der spannendste Gedanke in Citizenville ist der Vorschlag, die öffentliche Hand sollte ein Selbstverständnis als offener Plattformprovider entwickeln. Newsom hat dabei vor allem die kommunale Ebene im Blick und fordert die Etablierung standardisierter und offener Schnittstellen:

“That ‘s the beauty of an open API – any city can adopt it and then use apps and technology there as well. The more we can share, the better off we are.” (p. 93)

Gerade auch angesichts aktueller Diskussionen um die staatliche Pflicht zur Gewährleistung von Netzneutralität ist diese These von großer Brisanz (vgl. auch Michael Seemanns These, die zentrale Forderung der Piratenpartei sei jene nach Plattformneutralität). Welche Implikationen aber aus diesem Selbstverständnis für die öffentliche Hand folgen und wo die Grenzen dieses Ansatzes liegen, dazu findet sich leider kaum etwas in dem Buch.

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Bündnisse für Transparenzgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 18:34

In Hannover wurde letzte Woche ein “Bündnis für Transparenz in Niedersachsen” ins Leben gerufen, Gründungsmitglieder sind der Chaos Computer Club Hannover (C3H), der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover und der Landesverband Bremen/Niedersachsen des Vereins Mehr Demokratie. Das Bündnis will ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild erschaffen – dafür soll in einem öffentlichen Wiki ein eigener Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird an einem Transparenzgesetz gearbeitet. Dort können bis zum 31. Mai noch Kommentare und Änderungsvorschläge zu einem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erarbeiteten Gesetzesentwurf eingereicht werden. Die Fraktion plant den Gesetzentwurf im Juni in den Landtag einzubringen.

Auf der Homepage des Bündnisses für Transparenz in Niedersachsen heißt es:

Ein Transparenzgesetz regelt den freien Zugang zu Informationen der Politik und Verwaltung (wie Verträge, Ausgaben, Bauvorhaben) für alle Bürgerinnen und Bürger. Niedersachsen ist eines von fünf Bundesländern, in dem diese Informationszugangsrechte nicht gesetzlich geregelt sind. In zehn Bundesländern und auf Bundesebene gibt es gesetzliche Regelungen, in Hamburg gilt sogar ein Transparenzgesetz mit weitreichenden Veröffentlichungspflichten für staatliche Stellen. Presseberichten zufolge arbeitet die Landesregierung an einem Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen. Falk Garbsch vom C3H kommentiert dies so: „Gut, dass die Landesregierung hier aktiv wird. Aufgrund der Presseberichte werden wir die Aktivitäten aber kritisch begleiten. Denn wir wollen ein Transparenzgesetz und kein Informationsfreiheitsgesetz“.

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Spaß mit Informationsfreiheit: Bundeskanzleramt lehnt Anfrage ab, Beauftragter empfiehlt: nochmal fragen

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 16:39

Das Bundeskanzleramt verweigert noch immer die Herausgabe von Kabinettsprotokollen zum Leistungsschutzrecht. Ursprünglich wurde unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt, weil das Gesetzgebungsverfahren damals noch nicht abgeschlossen war. Der Rat des Bundesbeauftragten zur andauernden Verweigerung: Wir sollen die Anfrage einfach nochmal stellen.

Im Oktober 2012 haben wir eine Anfrage auf FragDenStaat.de gestellt, in der wir das Bundeskanzleramt nach “allen Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden” gebeten haben. Im Dezember kam dann die etwas verblüffende Antwort:

Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde.

Nachdem das Gesetz im März von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist diese Begründung hinfällig geworden. Trotzdem will das Kanzleramt die Dokumente noch immer nicht herausgeben, auch nicht auf Anfrage des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Also empfiehlt der uns […] die Anfrage einfach nochmal zu stellen:

Leider hat das Bundeskanzleramt seine Position hinsichtlich Ihres Antrags auf Informationszugang nicht verändert. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes („Leistungsschutzrecht“) mittlerweile mit dem Beschluss der Bundesrates vom 22. März 2013 (BR-Drs. 162/13 Beschluss) abgeschlossen ist, wird an der Einstufung der Kabinettsprotokolle als Verschlusssache der Stufe VS-Geheim festgehalten. Dabei wird übersehen, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG zeitlich begrenzt ist.

Es überzeugt auch nicht der Hinweis des Bundeskanzleramts, die in seinen Akten befindlichen Stellungnahmen Dritter seien allgemein zugänglich und daher nach § 9 Abs. 3 IFG nicht herauszugeben. Hier hätte Ihnen zumindest die genaue Fundstelle mitgeteilt werden müssen, wo die begehrten Informationen zu finden sind.

Nicht nachvollziehen kann ich die Rechtsauffassung, dass Pressemitteilungen und Stellungnahmen als Teil der behördeninternen Beratung nach § 3 Nr. 3 Buchst. b und § 4 Abs. 1 S. 1 IFG dem Informationszugang verschlossen sein sollen. § 4 Abs. 1 S. 2 IFG bestimmt ausdrücklich, dass Stellungnahmen Dritter gerade nicht dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses unterliegen.

Angesichts des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens könnte es angeraten sein, einen erneuten IFG-Antrag insbesondere auf Einsicht in die Kabinettsprotokolle zu stellen. Das Bundeskanzleramt müsste dann begründen, warum es die weitere Einstufung der Informationen für erforderlich hält.

Meinetwegen – also haben wir nochmal eine Anfrage gestellt, diesmal nach den “Kabinettsprotokollen zum Prozess um das Leistungsschutz für Presseverlage.”

Dem Geist der Informationsfreiheit entspricht das nicht wirklich.

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Netzneutralität in der EU: Parlament “bekräftigt das Prinzip”, Kommission “bereitet Empfehlungen vor”

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 16:07

Die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda eiert noch immer um eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität herum. Das geht aus ihrer Antwort auf einen Protest-Brief von Verbraucherschutz- und Digital Rights-Organisation hervor. Unterdessen hat das Parlament in einem Bericht beiläufig das Prinzip der Netzneutralität bekräftigt.

Im April haben über 80 Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen um die europäischen Dachverbände European Digital Rights (EDRi) und die europäische Verbraucherschutzorganisation (BEUC) die EU-Kommission aufgefordert, endlich EU-weit das Prinzip der Netzneutralität zu sichern.

Jetzt hat EDRi die Antwort der Kommissarin Neelie Kroes veröffentlicht:

As you know I have constantly emphasised the importance of an open and neutral Internet. I want users to be able to access the full Internet and to have a large choice to find the Internet product they prefer. As you acknowledge, some traffic management is necessary to ensure efficiency of networks. However, I am convinced that the future of the Internet is in innovation, investments and competition. Traffic management should not be used to limit consumer choice, Rather, I want every ISP to offer full, best effort Internet access products to its customers.

A common European approach is needed as divergent national measures would increase the risk of fragmentation of the Single Market, In this regard, I note that there are still recent examples of blocking of competing Services on discrimination in favour of own Services.

The European Commission is, therefore, preparing substantial recommendations which will address transparency and switching issues will also address specifically the responsible use of traffic management practices.

EDRi kommentiert:

Neelie Kroes bleibt unverbindlich über die politische Richtung ihrer angekündigten Empfehlungen. Die extreme Unbestimmtheit der Sprache könnte ein Hinweis sein auf erhitzte interne Diskussionen in der Europäischen Kommission.

Einerseits könnte ihr “Champagner”-Ansatz bedeuten, dass sie kastrierte Internet-Zugänge erlauben könnte, so lange es auch andere gibt. Das würde jedoch den Grundsatz unterlaufen, dass alle Internet-Inhalte auch allen Internet-Nutzer/innen zur Verfügung stehen – “eine katastrophale und unnötige Einschränkung des Grundrechts auf die Freiheit, Informationen zu vermitteln.”

Zudem scheint sie mit Transparenz und Anbieter-Wechsel noch immer auf den Markt zu setzen. Der uns diese Situation aber erst einbringt. Daher fordert EDRi, wieder und wieder, eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität auf EU-Ebene, wie es die Niederlande und Slowenien vorgemacht haben.

Außerdem hat heute das Europäische Parlament den Bericht über die EU-Charta: Normensetzung für die Freiheit der Medien in der EU mit 539 zu 70 Stimmen angenommen.

unwatched.org berichtet:

Damit haben sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass auf EU-Ebene der staatliche Einfluss auf die Medien in Zukunft besser überwacht werden soll. Darüber hinaus befürwortet der angenommene Text die Ausweitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, um die uneingeschränkte Wahrung von Pressefreiheit und Medienvielfalt zu gewährleisten.

Auf Antrag des sozialdemokratischen Abgeordneten Josef Weidenholzer aus Österreich wurden “nicht nur die traditionellen Medien, sondern auch die Medienfreiheit im Internet” einbezogen:

Für den SPÖ-Europaabgeordneten ist das auch eine Frage des Zugangs. Zur Medienfreiheit gehöre es auch, dass alle Menschen Zugang zu Medien haben und zu erschwinglichen Preisen effektiv über Internetverbindungen verfügen bzw. Zugang dazu haben. “Die bewusst herbeigeführte Drosselung der Flatrate wie dies gegenwärtig die deutsche Telekom praktiziert, stellt einen inakzeptablen Angriff auf die Netzneutralität dar”, sagt Weidenholzer.

So heißt es in dem Bericht in Punkt 12:

Das Europäische Parlament […] bekräftigt das Prinzip der Netzneutralität, welches gewährleisten soll, dass das Internet eine freie und offene, demokratische Kommunikation fördernde Technologie bleibt;

Für den fraktionslosen Abgeordneten Martin Ehrenhauser (ebenfalls aus Österreich) reicht das nicht:

Das Thema Netzneutralität wird in dem Bericht lediglich beiläufig behandelt, ein klares Bekenntnis zu einer EU-weiten Verankerung der Netzneutralität findet sich im Bericht nicht. Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser erklärt dazu: „Wir leben in einer digitalen Gesellschaft. Zeitungen und Bücher im herkömmlichen Sinn werden früher oder später verschwinden. Das Publizieren und Konsumieren von Medien wird sich zunehmend digitalisieren. Die Frage der Netzneutralität, sprich die Frage der Gleichbehandlung aller Daten im Netz, ist somit eine entscheide Frage der Freiheit der Medien. Ohne Netzneutralität werden große Netzbetreiber enormen Einfluss darauf haben, zu welchen Informationen wir Zugang erhalten und welche uns vorenthalten werden. Daher müssen wir das Prinzip der Netzneutralität europaweit rechtlich verankern. Ein zaghaftes Bekenntnis ist keinesfalls ausreichend.“

Das durfte er auch im Plenum des Europäischen Parlaments sagen – vor circa zwei Leuten:

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Hollywood-Studios lassen Links zu Pirate Bay Dokumentation löschen

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 15:59

Wie TorrentFreak berichtet, haben mehrere Hollywood-Studios die Löschung von Links, welche zum Dokumentationsfilm “TPB AFK: The Pirate Bay Away From Keyboard” führen, bei Google beantragt. Solche Löschanfragen sind nichts außergewöhnliches, versuchen die Hollywood-Studios doch so viele Filme zu löschen wie nur möglich. Bemerkenswert ist aber, dass die besagte Dokumentation unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND veröffentlicht wurde und somit kostenlos herunterzuladen ist.

Ob es sich bei den Löschanfragen von Studios wie Fox, Lionsgate oder Viacom um ernsthafte Anfragen oder aber ob es sich um ein Versehen handelt ist nicht sicher. TorrentFreak geht zur Zeit jedoch von einem Versehen aus:

Most DMCA takedown processes are fully automated and somehow the TPB-AFK links were (mistakenly) associated with infringing titles.

Doch auch wenn es sich bei der Löschanfrage nur um ein Versehen gehandelt hat, macht es die Sache nicht weniger problematisch. Schließlich ist der Download und die Verbreitung des Films rechtlich einwandfrei. Solche Situationen zeigen ein ums andere Mal wie kaputt das System ist, wenn Rechteinhaber, wie in diesem Fall die Hollywood-Studios, sogar Links zu Inhalten löschen können, an denen sie nachweislich keine Rechte halten. Aber auch Unternehmen wie Google scheinen die Löschanfragen einfach umzusetzen, ohne die Listen auf Korrektheit zu prüfen.

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Guantanamo: WLAN aus, weil Anonymous mit Angriff drohte

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 15:01

Das US-Militär hat in den Gefangenenlagern der Guantanamo Bay Naval Base den WLAN Zugang abgeschaltet, nachdem das lose Kollektiv Anonymous mit Angriffen gedroht hatte. Samuel House, Sprecher des Gefangenenlagers, bestätigte dies gestern als präventiven Schritt und sagte gegenüber der Associated Press (AP), dass auch der Zugang zu sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter von Militär-Computern aus gesperrt ist.

Letzte Woche Freitag startete Anonymous die “Operation Guantanamo”, eine Kampagne die mit “twitterstorms, email bombs and fax bombs” Aufmerksamkeit auf die Situation von Gefangenen, auf Menschenrechtsverletzungen und den Hungerstreik der Häftlinge richten soll. Anonymous habe angekündigt, die Online-Aktivitäten im Lager zu stören. Bislang ist nichts derartiges passiert und wie lange das WLAN aus bleibt, ist ebenfalls unklar.

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ePetition für gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 14:56

Auf der offiziellen ePetitionsplattform des Deutschen Bundestag gibt es seit heute die Petition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” des Studenten Johannes Scheller zum mitzeichnen. Der Text ist klar und kurz gehalten:

Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Internetanbieter (“Provider”) verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von Ihrem Inhalt und Ihrer Herkunft gleich zu behandeln. Insbesondere sollen keine Inhalte, Dienste oder Dienstanbieter durch diese Provider benachteiligt, künstlich verlangsamt oder gar blockiert werden dürfen.

Wir teilen die Forderung nach einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität, sind aber nach den zahlreichen Erfahrungen der letzten Jahre etwas ernüchtert, was dieses ePetitions-Werkzeug betrifft. Zwar hat es mal vor vier Jahren bei Zensursula geholfen, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, seitdem kann man aber die sinnvollen Petitionen, die auch was gebracht haben, an einer Hand abzählen. Wobei mir das auch schon schwer fällt, mir fällt gerade nur die Hebammen-Petition ein. Im vergangenen Jahr war eine ACTA-Petition erfolgreich, um das notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnern in wenigen Wochen zu bekommen. Als die Petition dann im Petitionsausschuss dran war, interessierte sich außer uns niemand mehr dafür.

Insofern gibt es bei uns in der Redaktion eigentlich immer dieselbe Reaktion “Nicht schon wieder eine ePetition”, wenn (fast täglich) die Hinweise auf eine solche unsere Mailboxen fluten. Aber manchmal machen wir trotzdem Ausnahmen. In diesem Fall, weil sie klar formuliert ist. Aber wir sagen auch ganz klar: Diese ePetitionen sind zwar ganz nett, aber in der Praxis eher eine Demokratiesimulation und sie bringen echt wenig. Man sollte jetzt nicht alle Ressourcen darauf schmeißen, irgendwie zu schauen und zu hoffen, dass man unbedingt mehr als 50.000 Mitzeichner gewinnen muss. Um eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität durchzusetzen, sind viele unterschiedliche Maßnahmen und Schritte notwendig, solange die Bundesregierung sowas nicht machen will und der Markt alleine die Netzneutralität abschafft.

Bereits bei Bekanntgabe der Drosselkom-Pläne hatte der Düsseldorfer Abiturient Malte Götz bei der Kampagnenplattform change.org eine Petition gestartet, die sich an die Deutsche Telekom richtete. Bis heute kamen 190.000 Unterstützer zusammen, die Telekom bedankte sich artig für die Aufmerksamkeit und macht weiter wie bisher.

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Black Code: Inside the Battle for Cyberspace – Neues Buch ruft dazu auf, die Freiheit im Internet zu verteidigen

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 14:23

Die ursprüngliche Verheißung des Internets als globaler Gemeinschaftsraum für geteiltes Wissen und Kommunikation ist in Gefahr. Das beschreibt Ronald Deibert, Direktor des Citizen Lab, in seinem neuen Buch “Black Code”. Darin legt er detailliert dar, wie Unternehmen, Regierungen, Polizei und Kriminelle gemeinsam unsere “digitale Wasserversorgung vergiften” – und dass wir uns wehren müssen.

Über das kanadische Citizen Lab und dessen Direktor Ronald Deibert haben wir hier wiederholt berichtet. Heute ist das neue Buch von Deibert erschienen: Black Code: Inside the Battle for Cyberspace

As cyberspace develops in unprecedented ways, powerful agents are scrambling for control. Predatory cyber criminal gangs such as Koobface have made social media their stalking ground. The discovery of Stuxnet, a computer worm reportedly developed by Israel and the United States and aimed at Iran’s nuclear facilities, showed that state cyberwar is now a very real possibility. Governments and corporations are in collusion and are setting the rules of the road behind closed doors.

This is not the way it was supposed to be. The Internet’s original promise of a global commons of shared knowledge and communications is now under threat.

Cory Doctorow von Boing Boing hat es schon gelesen und eine Rezension geschrieben: How to make cyberspace safe for human habitation

Ronald Deibert’s new book, Black Code, is a gripping and absolutely terrifying blow-by-blow account of the way that companies, governments, cops and crooks have entered into an accidental conspiracy to poison our collective digital water supply in ways small and large, treating the Internet as a way to make a quick and dirty buck or as a snoopy spy’s best friend. The book is so thoroughly disheartening for its first 14 chapters that I found myself growing impatient with it, worrying that it was a mere counsel of despair.

But the final chapter of Black Code is an incandescent call to arms demanding that states and their agents cease their depraved indifference to the unintended consequences of their online war games and join with civil society groups that work to make the networked society into a freer, better place than the world it has overwritten.

Sein Fazit:

Black Code is a manifesto for a 21st-century form of network stewardship, a sense of shared responsibility toward our vital electronic water supply. It’s a timely rallying cry, and sorely needed.

Das Buch ist 320 Seiten stark, bei Random House erschienen und erhältlich als Totbaum oder e-Book. Vorwort und Einführung gibt’s als Leseprobe:

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FBI fordert erweitertes Abhörgesetz: keine gute Idee

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 14:04

Die Art, wie Menschen miteinander kommunizieren, hat sich durch das Internet grundlegend verändert. Und diese Veränderungen sind noch längst nicht abgeschlossen. Immer mehr Informationen werden über das Internet auf dem Handy oder verschiedene “Peer-to-Peer”-Anwendungen, wie beispielsweise Skype, ausgetauscht. Was dem Menschen eine scheinbar größere Freiheit bietet, scheint für einige Strafverfolgungsbehörden aber zum Problem zu werden. Zuletzt forderte das FBI größere Befugnisse beim Abhören der Bürger. Insbesondere wurde gefordert, dass jede Software und jedes Kommunikationsgerät eine versteckte Schnittstelle zum Abhören der Kommunikation beinhalten müsse. Firmen die diese technischen Hintertüren nicht anbieten, würden mit Geldstrafen belegt werden. In einem Artikel mit dem Namen “CALEA II: Risks of Wiretap Modifications to Endpoints” treten 20 renominerte Sicherheitsexperten und Kryptographen diesen Forderungen des FBI entgegen, indem sie darlegen das solche Überwachungsmaßnahmen ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen.

Die Autoren der Studie legen erst einmal die momentane rechtliche und technische Situation dar. Erläutert wird hierbei unter anderem der “Communications Assistance for Law Enforcement Act”, kurz CALEA. Dieses Gesetz sieht vor, dass sämtliche Telekommunikationsanbieter, seien es Festnetz-, Mobilfunk-, oder Internetanbieter, ihre Infrastruktur so aufbauen müssen, dass nationale Strafverfolgungsbehörden jederzeit Zugriff auf die Kommunikation der Nutzer haben. Es werde ausgenutzt, dass alle Kommunikation durch einen Knotenpunkt läuft und von dort abgegriffen und mitgehört werden kann. Dieses alles geschehe ohne das der Nutzer etwas davon mitbekomme.

Durch neue Kommunikationsmedien sei die Überwachung allerdings nicht mehr so effektiv:

Now, however, users are increasingly mobile and use services from a variety of service providers at an increasingly large number of access points, making it more challenging to predict how a user will be connected at a given moment. As we understand the government’s problem, the geographically-limited routing facilities that had previously been the focal point of interception no longer provide access to all a target’s communications.


Doch nicht nur die geographische Unvorhersagbarkeit ist ein Problem für Behörden, auch die Nutzung von “Peer-to-Peer”-Anwendung sei ein Problem, da die Kommunikation nicht mehr über einen zentralen Punkt laufe, wo sie von den Behörden mit gelesen werden kann. Als Beispiel wird das Netzprotokoll SIP genannt, welches häufig in der IP-Telefonie Anwendung findet. Die einzige Möglichkeit solche Kommunikation zu überwachen sei es, Überwachungstechnologie direkt in die Software oder aber die Kommunikationsgeräte zu implementieren.

These technical limitations of centralized monitoring have led to suggestions that instead monitoring should be provided at the endpoints. That is, end-user software should be modified to support monitoring. When monitoring is desired, the feature is activated and the software starts delivering copies of its keys, traffic, or both to some monitoring point. This may or may not be achievable in a way that is undetectable to the user.

Dieses sei allerdings gefährlich, würde es die Sicherheit dieser Software und Geräte erheblich gefährden:

A wiretap design mandate on communications tools is, plainly put, an opportunity for increased exploitation.[...], extending CALEA to endpoint software and devices will make communications systems, products and services even more vulnerable.

Doch sehen die Autoren nicht nur ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko in der direkten Überwachung des Endgeräts. Auch sei die Umsetzung nicht praktikabel, wie sie mit Blick auf Open-Source Software näher erläutern:

It is important to understand that because these systems are built on open standards, modified software without lawful intercept capability will be able to interoperate with systems with the intercept capability and with unmodified systems. To take an extreme example, say that all U.S.-made Web browsers support CALEA II, thus allowing wiretapping of any WebRTC session. Two users who desire unmonitorable communications need only download secure foreign-made versions of one of the major browsers and they can make secure calls using exactly the same infrastructure as those that must use compliant versions. We should expect that any user who is concerned about monitoring —
including many potential monitoring targets — would obtain and use an unmonitorable version of a given product or service.

Der Vorstoß des FBI, aber auch anderer Behörden außerhalb der USA die nach immer mehr Überwachung rufen, scheint ein weiterer Schritt zur totalen Überwachung der Bürger zu sein. Und wie so oft scheinen die Behörden vor lauter Gier nach Daten, die Praktikabilität, ebenso wie die Verhältnismäßigkeit ihres Vorstoßes, komplett außer acht gelassen zu haben. Der gesamte Artikel ist als pdf hier zu finden.

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Operation Aurora: Chinesische Hack-Angriffe auf Google galten nicht nur Aktivisten, sondern der Unterstützung von Spionen

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 13:02

Google China Beijing. Autor: Fan Yang. Creative Commons: BY-SA 3.0.

Die Hack-Angriffe auf Google und andere Firmen im Jahr 2009 sollten wohl herausfinden, welche chinesischen Spione von den USA beobachtet werden. Das berichten ein Mitarbeiter von Microsoft sowie aktuelle und ehemalige Regierungsbeamte. Google hatte nach der “Operation Aurora” den chinesischen Markt verlassen – angeblich weil Menschenrechtsaktivisten ausgespäht wurden.

Im Januar 2010 kündigte Google einen “neuen Ansatz für China” an, das zunächst als Rückzug aus dem Reich der Mitte gewertet wurde. Vorausgegangen waren intensive digitale Spionage-Angriffe aus China, die den Namen Operation Aurora erhielten. Im Firmen-Bog erklärte Google damals, dass “ein primäres Ziel der Angreifer der Zugriff auf die Gmail-Konten von chinesischen Menschenrechtsaktivisten” war.

Das war wohl nicht die ganze Wahrheit. Letzten Monat sagte Dave Aucsmith vom Microsoft Institute for Advanced Technology in Governments, dass auch Microsoft von den Angriffen betroffen war. Statt “normalen” Aktivisten waren die Angreifer “auf der Suche nach den Konten, für die wir rechtliche Anordnungen zum Abhören hatten”.

Das bestätigten jetzt “aktuelle und ehemalige Regierungsbeamte” der Washington Post:

Als Google den Angriff untersuchte, machten die Techniker eine überraschende Entdeckung: die Datenbank mit jahrelangen Informationen über staatliche Überwachungsbeschlüsse wurde gehackt.
Die Datenbank enthielt Informationen über Tausende von Überwachnungs-Beschlüssen durch Gerichte im ganzen Land, die Strafverfolgungsbehörden erlauben, die E-Mails von Verdächtige zu überwachen.

Die sensibelsten Anordnungen kamen jedoch von einem Bundesgericht, das die Überwachung von ausländischen Zielen wie Spionen, Diplomaten, mutmaßlichen Terroristen und Agenten anderer Regierungen genehmigt. Diese Aufträge, unter dem Gesetz zum Abhören in der Auslandsaufklärung (FISA) ausgestellt werden, sind geheim.

Mit diesen Informationen kann ein Staat seine Agenten warnen, Informationen löschen und Menschen außerhalb des Landes bringen, so ein Beamter gegenüber der Washington Post. Auch Aucsmith analysiert:

Das ist brilliante Spionageabwehr. Wenn man herausfinden will, ob ihre Spione entdeckt wurden sind, haben sie zwei Möglichkeiten: Sie können versuchen, beim FBI einzubrechen und die Informationen da zu finden. Vermutlich das ist schwierig. Oder sie infiltieren die Personen, für die Gerichte Überwachungsanordnungen beschlossen haben und versuchen, die Informationen auf diese Weise finden. Wir denken, sie haben letzteres getan, zumindest in [Microsofts] Fall.

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Deutsche Telekom: Die Zukunft von Neubaugebieten liegt im funkbasierten Teilnehmeranschluss?

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 11:50

Die Saarbrücker Zeitung berichtete am vergangenen Samstag, dass die Deutsche Telekom künftig prüfen möchte, ob man Neubaugebiete noch ans Telefon-Festnetz anschließen wolle,

Wenn Städte und Gemeinden Baugebiete ausweisen oder Baulücken schließen, die aus Sicht der Telekom unrentabel sind, sollen keine Kupferkabel mehr verlegt werden. Das kann Bezirke am Stadtrand oder im ländlichen Raum treffen. Die Telekom will so Kosten reduzieren.

Geplant ist jetzt ein Pilotprojekt in Neubaugebieten, wo man parallel Kabel-Festnetz und einen „funkbasierten Teilnehmeranschluss“ testen möchte. Laut dpa soll der Test ein Jahr lang laufen und dabei “soll festgestellt werden, ob sich ein drahtloser Anschluss als gleichwertige Alternative eignet”.

Das sorgt natürlich noch für zusätzliche Kritik im Rahmen der aktuellen Drosselkom-Pläne. Denn ein „funkbasierter Teilnehmeranschluss“ über LTE macht auch nur Spaß, wenn man die Funkzelle nicht mit vielen teilen muss. Wenn man alleine drin surft, kann man eventuell noch viel von den “bis zu 100 MB/s” haben. mit jedem weiteren Nutzer teilt man sich diese. Darüber hinaus hat die Deutsche Telekom im Moment zwei “große” LTE-Verträge im Angebot. Den “Mobile Data L eco” gibts für 49,95 Euro mit ganzen 10 GB Transfervolumen und der “Mobile Data XL eco” beinhaltet 30 GB Transfervolumen bis zur Drosselung für 69.95 Euro. Soweit, so gut. Das ist nur ein weiterer Nachteil dieser Alternative.

Der richtige Teufel steckt am Detail. In diesem Fall in der AGB, die unscheinbar in hellem Grau ganz unten auf der Seite zu finden ist und wo ich diese auch erstmal überlesen habe. Und wo erstmal erklärt wird, wie man die Netzneutralität in diesen Tarifen verletzt:

Die Flatrate kann nicht für BlackBerry, Instant Messaging und Peer-to-peer Verkehre genutzt werden.

Einerseits wird hier Konsumententäuschung betrieben, weil man etwas als Flatrate deklariert, aber einen Volumentarif verkauft. (“Daten-Flatrate zum schnellen Surfen und E-Mailen”). Und dann verbietet man einfach die Nutzung von Jabber, Skype-Chat, Facebook-Chat, sowie “Peer-to-Peer Verkehre” auch. Und was die Deutsche Telekom unter “Peer-to-Peer-Verkehre” versteht, erklärt sie auf telekom-hilft.de:

Frage: Was versteht die Telekom unter Peer-to-peer, ist hiermit auch eine VPN Verbindung zwischen einen UMTS Gerät und einem anderen Rechner gemeint?

Antwort: Wenn du über UMTS das Endgerät mir deinem Rechner verbindest, dann nutzt du unser Netz und somit ist damit auch diese Verbindung gemeint. Sorry! Liebe Grüße, Annika

Mit anderen Worten: Da wird etwas als Internet verkauft, wo die Nutzung des Internets aber im Kleingedruckten untersagt wird. Denn der eigene Rechner darf sich nicht mit anderen Rechnern im Netz verbinden.

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Staatstrojaner für Mac: Aktivist aus Angola mit Spyware überwacht, die weltweit zur Spionage eingesetzt wird

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 11:40

Der Apple-Rechner eines Anti-Korruptions-Aktivisten aus Angola wurde mit einem Staatstrojaner infiziert, der Screenshots an die Angreifer verschickt hat. Das hat der Sicherheitsforscher Jacob Appelbaum letzte Woche entdeckt. Laut einer Sicherheits-Firma ist die Malware Teil eines größeren digitalen Spionage-Netzes, das auch Ziele in Deutschland infiziert hat.

Letzte Woche fand das Oslo Freedom Forum statt, eine Konferenz, auf der hunderte “Dissidenten, Innovatoren, Journalisten, Philanthropen und Politiker” diskutieren, wie man am besten “autoritäre Regime herausfordern und freie und offene Gesellschaften fördern kann”. Einer der Gäste war Rafael Marques de Morais, der sich in Angola gegen Korruption einsetzt. In einem Workshop, wie man seine Geräte gegen staatliche Überwachung schützen kann, entdeckte der Aktivist Jacob Appelbaum auf dessen Computer eine neue Überwachungs-Software.

De Morais nutzt einen Apple-Laptop mit OS X und verwendet die Anonymisierungs-Software Tor. Am 8. April erhielt er eine E-Mail mit einem infizierten Dateianhang. Beim Öffnen installierte sich eine eher einfache Spyware, die mit einer validen Apple Developer ID signiert war. Die Spähsoftware machte regelmäßig Screenshots vom Rechner und schickte die an Server in den Niederlanden.

Mit diesen Screenshots lassen sich unter anderem Dokumente, Skype-Chats und E-Mails des Überwachten mitlesen, wie Jacob in einem Video erläutert:

Zeitgleich mit dieser Entdeckung veröffentlichte die IT-Security Firma Norman Shark einen Bericht über Spyware aus Indien. Die norwegische Telefongesellschaft Telenor wurde ebenfalls mit der “Spear Phishing” Methode angegriffen und ausgespäht. Bei der Untersuchung des Angriffs stellte sich heraus, dass Telenor nur eines von vielen Zielen in einem größeren Angriffsnetzwerk ist. Zunächst wurden demnach Ziele “von nationalem Interesse”, wie in Pakistan, überwacht. In den letzten Jahren widmeten sich die Angreifer/innen auch Zielen zur Industrie-Spionage.

Bei genauerer Untersuchung stellte sich heraus, dass der Angriff auf den Laptop von Rafael Marques de Morais mit der selben Infrastruktur durchgeführt wurde, wie die Spionage made in Indien. Eine weitere Spähsoftware wurde von der selben Apple Developer ID signiert. Die Ziele waren nicht wenige:

We do not know all countries affected by attacks from the Hangover group, but we have seen indicators from countries Norway, Pakistan, US, Iran, China, Taiwan, Thailand, Jordan, Indonesia, UK, Germany, Austria, Poland, Romania and more – and the activist in Oslo Freedom Forum was reportedly from Angola.

Dieser Fall zeigt erneut, dass es gegen Spähsofwtare keinen ausreichenden technischen Schutz gibt. Mit genug Aufwand wird jedes Computersystem zur Wanze. Umso wichtiger ist es, Staatstrojaner politisch zu verhindern und bekämpfen.

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Internet-Zensur: Australische Finanz-Aufsichtsbehörde lässt Webseiten sperren

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 11:36

Die australische Regierung hat bestätigt, dass die australische Finanz-Aufsichtsbehörde (ASIC) für die Sperrung einer Reihe von Webseiten verantwortlich ist, welche mit betrügerischen Online-Angeboten in Verbindung gebracht werden. Doch die Sperrung ist aus mehreren Gründen nicht unumstritten. So sind Sperrungen von bestimmten Webseiten bisher nur von der australischen Polizei angeordnet worden, so dass hier womöglich von einem Präzedenzfall gesprochen werden kann. Darüber hinaus lief die Sperrung der betroffenen Webseiten aber auch alles andere als reibungslos. Insgesamt wurden fälschlicherweise rund 1200 Seiten gesperrt, darunter auch das Webangebot der Freien Universität Melbourne.

Bei der Sperrung beruft sich die ASIC auf Paragraph 313 des australischen Telekommunikationsgesetzes. In diesem Paragraph ist geregelt, dass australische Behörden Zugangsanbieter verpflichten können Webangebote zu sperren. Geschaffen wurde der Paragraph um Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren (wir berichteten), weshalb er bisher nur von der australischen Bundespolizei genutzt wurde. Ob die Anordnung einer Webseiten-Sperrung durch eine australische Behörde rechtmäßig ist wird, laut delimiter.com.au, selbst von den australischen Providern angezweifelt:

The use of the Section 313 notices in this manner is believed to be the first occasion when the legislation has been interpreted to allow the Australian Federal Police to request ISPs to block website addresses. Some ISPs have questioned the legality of the use of the legislation in this manner, with some — such as one ISP believed to be major telco TPG — going so far as to refuse to follow the AFP’s requests to block websites.


Darüber hinaus sei die Sperrung auch technisch nicht einwandfrei gelaufen. So forderte die ASIC die Provider auf komplette IP-Adressen, anstelle von einzelnen URLs, zu sperren. Dieses resultierte in der versehentlichen Sperrung von rund 1200 Webseiten.

Melbourne Free University’s website was hosted at the same IP address as the fraud website, and was unintentionally blocked. Once ASIC were made aware of what had happened, they lifted the original blocking request.

Dennoch war die Webseite der Universität Melbourne 8 Tage nicht zu erreichen. Erschwerend kam in diesem Fall hinzu, dass die Nutzer ins Leere geleitet wurden wie heise berichtet:

[...] Surfer, die auf eine blockierte Domain zugreifen wollen, [werden] auf eine Informationsseite umgeleitet. Die Sperren der ASIC führten dagegen ins Leere, sodass es auch keine Beschwerdemöglichkeit gab.

Die gesamte Situation ins Australien sollte weiter beobachtet werden. Noch im November letzten Jahres hatte der australische Kommunikationsminister Stephen Conroy einen kontrovers diskutierten Gesetzesentwurf eingestampft. Aus heutiger Sicht stellt sich die Frage, wie relevant der neue Gesetzesentwurf überhaupt gewesen wäre, scheinen doch die australischen Behörden auch mit den vorhandenen Gesetzen genug Mittel zur Internetzensur auf ihrer Seite zu haben. Abzuwarten bleibt, ob die Finanz-Aufsichtsbehörde nun einen Stein ins Rollen gebracht hat und weitere australische Behörden ab sofort die Sperrung von unliebsamen Webangeboten fordern.

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Nicht ACTA, aber genau so wichtig: Entscheidung über EU-Datenschutzreform fällt jetzt

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 08:30

In den letzten Tagen ist uns immer wieder aufgefallen, dass sowohl Netzbewegte als auch Journalistinnen und Journalisten den Anschluss an die Vorgänge rund um die EU-Datenschutzreform verloren haben – und natürlich auch Sascha Lobo(s Mutter). Dabei wird es gerade spannend: Das Europäische Parlament und die zuständigen Minister basteln momentan an eurem Datenschutz für die nächsten 20 Jahre. Bis zur Sommerpause wollen sie über ihre Positionen abstimmen. Wer sich einbringen will, muss das jetzt – während der Verhandlungen – tun. Am Tag der Abstimmung ist es schon zu spät.

Datenschutzreform: Was ist das noch mal?

Die Datenschutzreform besteht aus einer Richtlinie für den Polizei- und Justizbereich sowie aus einer Verordnung für Unternehmen und Behörden, die nichts mit Strafverfolgung zu tun haben. Die Verordnung wird im Wortlaut in allen 27 Mitgliedsstaaten gelten. Sie ist zurecht Dreh- und Angelpunkt der Debatte, da sie den Schutz eurer Daten (nicht nur) im Netz für die nächsten ca. 20 Jahre regeln wird. Worum, es inhaltlich geht hat der Digitale Gesellschaft e.V. hier zusammengefasst. Wem das mit Verordnung, Richtlinie und Co. zu schnell ging, dem seien die 10 Fragen und Antworten zur Datenschutzreform ans Herz gelegt.

Warum ist das wichtig?

Adresshändler sammeln die Adressen von Minderjährigen und schaffen ein Einfallstor für zudringliche Werbung und Hausbesuche. Google erstellt seit der illegalen Änderung seiner Geschäftsbedingungen auf Basis der Daten, die wir ununterbrochen bei seinen circa 60 Diensten hinterlassen, Persönlichkeitsprofile. Facebook löscht Daten einfach nicht, auch wenn wir es verlangen.

Das sind nur wenige Beispiele für unzureichende bzw. unzureichend durchgesetzte europäische Datenschutzgesetze. Mit der zunehmenden Vernetzung der Welt geht eine Goldgräberstimmung in Sachen datenbasierter Geschäftsmodelle einher. Zustimmung zur Datenverarbeitung, Zweckbindung der erhobenen Daten oder gar Löschung von Daten passen nicht immer dazu. Schließlich kann ja jedes Datum irgendwie wertvoll sein. Und natürlich finden auch Staaten diese Datenberge interessant. Dumm nur, dass Datenschutz Grundrecht ist und kein Mensch sich gerne beobachten lässt.

Wirtschaftliche Interessen sind nicht per se schlecht und Datenschutz muss kein Widerspruch zu ihnen sein. Jedoch sollten sie reguliert werden. Das wissen wir spätestens seit der Bankenkrise.

Überzeugt: Wo kann ich anfangen?

Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge zur Datenschutzreform im Januar 2012 vorgestellt. Jetzt arbeiten sich die Innen- und Justizminister der Mitgliedsstaaten (Ministerrat) sowie das Europäische Parlament daran ab. Wenn sie bis zur Sommerpause ihre Vorschläge abgestimmt haben, setzen sie sich mit der Kommission an einen Tisch und einigen sich auf euren neuen Datenschutz. Die Kommission hat eine akzeptabel starke Meinung zum Datenschutz. Der Ministerrat nicht. Beim Parlament ist das noch offen. Da es nicht ohne den Rat geht, muss der Vorschlag des Parlaments stark ausfallen. Der Rat wird noch genug Kompromisse erzwingen, die zulasten des Datenschutzes gehen.

Allerdings arbeitet der Ministerrat traditionell intransparent und ist eher schwer zu beeinflussen. Innenminister Friedrich auf die Füße zu treten, kann trotzdem nichts schaden. Besser ihr wendet euch an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments.

Das Europäische Parlament: Was läuft da?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben bereits einige Abstimmungen zur Datenschutzverordnung hinter sich. Diese Abstimmungen der sogenannten meinungsgebenden Ausschüsse sind – bei diesem Lobbyansturm kaum verwunderlich – sehr wirtschaftsfreundlich ausgefallen, auch wenn es am Ende etwas besser wurde. Teilweise wurden Lobbyvorschläge 1:1 übernommen, die Grundprinzipien wie die Zustimmung zur Datenverarbeitung einfach aushebeln wollen. Das Projekt LobbyPlag hat das sehr anschaulich dargestellt.

Derzeit verhandelt der federführende Innenausschuss (LIBE) über Kompromisse, da über 3.000 Änderungsanträge eingereicht wurden, über die – ohne Bündelung und Vorauswahl – nicht sinnvoll abgestimmt werden könnte. Das machen der Berichterstatter und die Schattenberichterstatter/innen. Aber auch die anderen Mitglieder des LIBE-Ausschusses sind einflussreich – schließlich müssen sie den Kompromissen am Ende zustimmen. Die finale Ausschussabstimmung, mit der das Parlament seine Position festlegt, soll noch vor der Sommerpause stattfinden.

Achtung: Ihr dürft euch nicht bis zum Sommer zurücklehnen. Die Kompromisse werden jetzt gemacht. Hier geht es nicht um ein Ja oder Nein. Wenn der LIBE-Ausschuss zur Abstimmung geht, hat er sich bereits geeinigt.

Wer hat welche Positionen im LIBE-Ausschuss?

Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung ist Jan Philipp Albrecht (Grüne). Er leitet die Kompromissverhandlungen. Er hat eine Stellungnahme zur Verordnung vorgelegt, die immerhin nicht hinter den Kommissionsvorschlag zurückgeht. Die Mehrheitsverhältnisse und die inhaltliche Stoßrichtung im Ausschuss steht allerdings gegen Albrecht.

Schattenberichterstatter für die Konservativen sind der deutsche Europaparlamentarier Axel Voss (CDU) und der Brite Timothy Kirkhope. Die konservativen Änderungsanträge erlauben die Datenverarbeitung ohne Zustimmung auf Basis des „berechtigten Interesses“. Ein „berechtigtes Interesse“ dürfen auch Dritte haben und eure Daten zu einem anderen Zweck weiter benutzen. Was hat das mit Datenschutz zu tun? Nichts. Ohne eure Kontrolle dürften eure Daten also munter von Unternehmen zu Unternehmen gereicht werden. Ohne zu übertreiben scheint es, als würden die Konservativen am industriefreundlichsten verhandeln.

Ebensolche Ideen unterstützt auch die liberale Schattenberichterstatterin Sarah Ludford, die derzeit anstelle von Alexander Alvaro (FDP) verhandelt. Wenn die Liberalen so weiter verhandeln, verspielen sie ihr Image als Bürgerrechtspartei. Jedoch sind die Positionen nicht bei allen festgefahren. Es gibt noch Bürgerrechtler/innen unter ihnen und damit das Potenzial, die Fraktion zumindest zu spalten.

Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament werden durch Dimitrios Droutsas vertreten. Ihre Positionen sind respektabel, jedoch sollten wir die Sozialdemokraten daran erinnern, auch für diese zu kämpfen.

Eine Analyse der bedrohlichsten Änderungsvorschläge, die auf dem Tisch legen, liefert ein Bericht europäischer Bürgerrechtsorganisationen.

Und jetzt? Action!

Ihr solltet euch also vor allem an die liberalen, konservativen und sozialdemokratischen Abgeordneten im LIBE-Ausschuss wenden. Eine Liste der deutschen Abgeordneten im LIBE-Ausschuss findet ihr hier. Auf der europaweiten Kampagnenseite nakedcitizens.eu könnt ihr ihnen eine Postkarte oder eine Mail schicken. Oder einfach mal anrufen. Argumente findet ihr auf den Datenschutzseiten des Digitale Gesellschaft e.V. oder gebündelt in englischer Sprache bei European Digital Rights. Auch auf netzpolitik.org haben wir schon einiges zum Thema geschrieben. Erzählt euren Freunden von der Datenschutzreform. Teilt das Kampagnenvideo in euren Netzwerken. Das ist nicht ACTA, aber genau so wichtig.

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Remixer (2) DJ Bionic Kid: “Remix macht einen wesentlichen Teil der elektronischen Musikproduktion aus”

Blogs netzpolitik.org - 21 Mai, 2013 - 08:18

Waxolusionists (Bild: Bubu Dujmic)

In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: DJ Bionic Kid, der seit 1993 als DJ und seit 1997 als aktiver Musiker und Produzent tätig ist, vor allem als Teil des Wiener Hip-Hop-Kollektivs der Waxolutionists.

Was macht für Dich einen guten Remix aus?

Je nachdem, welchen Zweck der Remix erfüllen soll – ein tanzbarer Remix für einen Kuschelrocksong oder eher ein künstlerischer, experimenteller Remix für genau das umgekehrte – gibt es für mich verschiedene wichtige Aspekte. Im Grunde nutzt bzw. abstrahiert ein guter Remix die Originalspuren so, dass das original zu erkennen ist, der Remix aber gleichzeitig trotzdem wie ein neuer Track klingt, vom alten Charme vielleicht Teile beinhaltet, aber auch den (im besten Fall) unverwechselbaren Stil des Remixers unschwer erkennen lässt. Wenn man hört, dass sich jemand Mühe gegeben hat und musikalisch gearbeitet hat, dann zeichnet das ebenfalls einen guten Mix aus. Viele Remixarbeiten sind leider oft nach Schema F produziert, oft geht es eher um den Namen des Remixers als um den tatsächlichen Inhalt.

Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?

Ich habe mit Hiphop und Konsorten begonnen, ergo war bzw. ist Sampling ein ganz natürlicher Teil meiner Arbeit. Allerdings arbeite ich nicht gerne mit ganzen Loops oder größeren, sprich längeren Samples. Anders als bei frühen Hiphop-Tracks, manipuliere ich sehr gerne Samples, arbeite mit komplexeren Sample-Layers und versuche die Samples mit selbst Eingespieltem so zu kombinieren, dass man am Ende nicht weiss, was ist was.

Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?

Ich habe bisher nur bei kommerziellen produktionen, z.B. für Werbe-Jingles, auf die Verwendung von Samples verzichten müssen. Bei meinen bzw. unseren Eigenproduktionen ist das eigentlich hinfällig, wir bewegen uns fern ab von kommerzieller Nutzung, dafür reichen die verkauften Stückzahlen nicht aus.

Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit? Und sonst?

Wir wurden nur ein einziges Mal gemahnt, und das ausgerrechnet in Österreich. Wir hatten für eine Remixproduktion ein altes Schrammel-Sample in einem gescratchten Refrain verwendet und hatten deswegen dann auch kurz Probleme. Die ganze Sache war dann aber recht einfach erledigt. Auf YouTube hatte ich erst kürzlich einige Probleme mit Copyright-Verletzungen. Lustigerweise waren es aber immer meine eigenen Werke, deren kompletten Rechte (auch mechanische etc) ich sogar besaß, wegen denen die alten, damals noch rechteinhabenden Labels Stress machten. Auch hier war alles schnell bereinigt.

Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?

Fände ich gut, wir leben nun mal in einem Zeitalter, wo Remixen einen wesentlichen Teil des elektronischen Musikmarkts ausmacht, da können gerne auch die Tantiemen etwas besser und fairer aufgeteilt werden. Früher wurden Remixes meist pauschal abgegolten, was mittlerweile in vielen Sparten aufgrund von Kleinst-Stückzahlen bzw. generell niedrigen Gewinnmargen einfach nicht mehr möglich ist.

Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?

Da gibt es leider einige. Auf Anhieb fallen mir da ältere Remixarbeiten von 4 hero ein. Aphex Twin wäre auch noch zu nennen. Ach da gibt es viel zu viele. Generell waren die Briten immer ganz vorn dabei, wenn es darum ging, Musik zu remixen, in ein neues Gewand zu stecken und währenddessen vielleicht sogar eine neue Musikrichtung zu erfinden. In punkto klassichem Sampling (auch wenn das nur einen möglichen teil des Remixens darstellt) gehören sicherlich DJ Premiers und DJ Shadows Arbeitsweisen zu meinen wichtigeren Einflüssen.

Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um  Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet. Unter allen Nominierten wird ein Remix.Award verliehen.

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Bundesregierung äußert sich verhalten zum Tallinn Manual

Blogs netzpolitik.org - 20 Mai, 2013 - 10:25

Am 15. März diesen Jahres wurde in London das Tallinn Manual vorgestellt, ein Handbuch über Cyberwar, erstellt vom Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence der NATO. Es enthält 95 Regeln an denen sich NATO-Staaten im Fall eines Cyberkriegs orientieren können. Laut Manual können Hacktivisten, die ‘Online-Attacken’ während eines konventionellen Krieges durchführen, ‘legitime Ziele’ sein, auch wenn sie Zivilisten sind. Aus der Antwort auf eine kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke geht nun hervor, dass kein Vertreter der Bundesregierung an der Erarbeitung des Tallinn Manual beteiligt war. Zur Frage nach der Position der Bundesregierung zum Manual heißt es:

Das Tallinn-Handbuch stellt eine rechtlich nicht bindende Darstellung von völkerrechtlichen Regeln dar, die nach Ansicht der internationalen Gruppe der Sachverständigen, die für ihre Zusammenstellung verantwortlich ist, auf Cyberoperationen oberhalb der Schwelle des bewaffneten Konflikts Anwendung finden.

Eine “breite gesellschaftliche Debatte über die Regeln des Tallinn-Handbuchs” obliege nicht der Bundesregierung. Der Diskurs stehe “allen an Fragen des Völkerrechts von Cyberoperationen interessierten Kreisen frei”.

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Astroturfing und Plagiieren: Video beleuchtet Wirtschaftslobbying rund um EU-Datenschutzreform

Blogs netzpolitik.org - 19 Mai, 2013 - 15:18

Die Allianz für Lobbytransparenz und ethische Regeln (ALTER-EU) hat ein sehenswertes Video zum umfänglichen Lobbying bei der EU-Datenschutzreform veröffentlicht. Neben dem Plagiieren von wirtschaftsfreundlichen Änderungsanträgen durch Abgeordnete des Europäischen Parlaments, macht das Video auch auf den Fall der Alibiorganisation European Privacy Association aufmerksam.

Industriefinanzierte Astroturfing-Organisation verstößt gegen Transparenzregister

Die European Privacy Association ist ein von großen US-amerikanischen Technologieunternehmen finanzierter Thinktank.

Zum Leben erweckt wurde er durch die Washingtoner Public Relations und Consulting-Agentur DCI-Group. Gegen die European Privacy Association läuft derzeit eine Beschwerde, da sie gegen die Regeln des Transparenzregisters der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments verstößt. Die European Privacy Association veröffentlicht weder ihre Mitglieder noch ihre Einnahmequellen (u.a. aus Bezahlmitgliedschaften) korrekt. Ihre Einordnung in der Sektion der primär forschungsorientierten Organisationen ist schlicht und ergreifend falsch. Hier liegt ein klarer Fall von Astroturfing vor: Ein scheinbar unabhängig und im öffentlichen Interesse agierendes Netzwerk wird ferngesteuert.

Der Datenschutz braucht echte Öffentlichkeit

Die Lobbyeinflussnahme bei der Datenschutzreform hat unvorstellbare Ausmaße angenommen. Dabei kommen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einem starken Datenschutz zu kurz. Derzeit verhandelt der federführende Innenausschuss (LIBE) des Europäischen Parlaments über unseren Datenschutz für die nächsten 20 Jahre. Die Abgeordneten kontaktieren und an eure Anliegen in Sachen Datenschutz zu erinnern, ist also genau jetzt sinnvoll.

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